Ehrenkodex
für Spezialisten der DGFDT
Der „Spezialist für Funktionsdiagnostik und -therapie (DGFDT)" ist verpflichtet, entsprechend der Stellungnahmen und Leitlinien der DGFDT den Patienten sorgfältig zu diagnostizieren und zu behandeln. Durch kontinuierliche Aus- und Weiterbildung kennt der Spezialist für Funktionsdiagnostik und -therapie (DGFDT) den aktuellen Stand der Wissenschaft.
Die Berufsethik verpflichtet zu Kollegialität und Solidarität.
Das Ansehen des Berufsstandes und der Gesellschaft darf durch das persönliche Verhalten nicht beeinträchtigt werden. Verhalten und Äußerungen, die geeignet sind, das Ansehen der Gesellschaft in der Öffentlichkeit herabzusetzen, sind zu unterlassen.
Die Bezeichnung „Spezialist für Funktionsdiagnostik und -therapie (DGFDT)" darf nur dort gebraucht werden, wo sie mit der zahnärztlichen Tätigkeit in Zusammenhang steht und gerechtfertigt ist. Von aufdringlicher, das Ansehen des Berufsstandes und der Gesellschaft schädigender Werbung ist Abstand zu nehmen.
Der Vorstand hat die Einhaltung des Ehrenkodex durch die Mitglieder zu überwachen.
In schwerwiegenden Fällen hat der Vorstand die Pflicht, Spezialisten, die gegen diesen Grundsatz verstoßen, mit entsprechenden Sanktionen bis hin zur Aberkennung des Spezialistentitels zu belegen.
Die Mitglieder der DGFDT sind verpflichtet, Verletzungen des Ehrenkodex beim Vorstand anzuzeigen.