Wissenschaftsförderung

I. Präambel:

Die DGFDT strebt satzungsgemäß die Förderung der Funktionsdiagnostik und -therapie bzw. die Diagnostik und Therapie von CMD in Wissenschaft und Praxis an. Wissenschaftliche Vorhaben zu aktuellen Fragestellungen aus dem Themenbereich der Funktionsdiagnostik und -therapie und benachbarter Disziplinen sollen finanziell unterstützt werden. Ebenfalls sollen Projekte gefördert werden, die der Gewinnung wissenschaftlicher Grundlagen dieses Themenkomplexes dienen und für die Aus- und Fortbildung nutzbringend sind.

 

II. Antragsberechtigung:

Grundsätzlich können Förderungsanträge von Zahnärzten, Ärzten, Physiotherapeuten und Zahntechnikern gestellt werden, die auf dem Gebiet der Funktionsdiagnostik und -therapie oder benachbarter Disziplinen aktiv tätig sind. Unterstützt werden Projekte mit einem deutlichen Bezug zum Themenkomplex der Funktionsdiagnostik und -therapie und zu assoziierten Fachgebieten, die der Gewinnung wissenschaftlicher Grundlagen für Klinik, Forschung oder Lehre dienen. Förderungsanträge für ein konkretes Forschungsvorhaben können nur von Mitgliedern der DGFDT gestellt werden. Pro Arbeitsgruppe ist im Förderungszeitraum nur eine Antragstellung möglich. Aus einer Abteilung / Institution / Praxis können höchstens zwei unterschiedliche Projekte zeitgleich unterstützt werden. Ein Antragsteller kann in der Regel frühestens nach Ablauf von drei Jahren wiederholt gefördert werden. Eine erneute Antragstellung für einen bereits negativ beschiedenen Förderantrag ist nicht möglich.

 

III. Art und Höhe der Förderung:

Zur Förderung wissenschaftlicher Projekte stellt die DGFDT pro Förderungszeitraum insgesamt 5000,- Euro zur Verfügung. Die Fördersumme kann auf mehrere Projekte verteilt werden. Nach Gewährung  des  Zuschusses erfolgt die Überweisung auf ein entsprechendes Drittmittelkonto.

 

IV. Förderungsgrundsätze:

Beantragte Projekte werden in Abhängigkeit ihrer Innovation und wissenschaftlichen Originalität gefördert. Die eingereichten Anträge werden von einer durch den Vorstand der DGFDT einberufenen Gutachterkommission fachlich bewertet und auf Förderungswürdigkeit geprüft. Die Gutachterkommission kann hiernach eine Förderempfehlung aussprechen. Über die Gewährung einer Förderung beschließt der Vorstand der DGFDT in der Regel im Rahmen der nachfolgenden Vorstandssitzung. Die Entscheidung des Vorstands ist unanfechtbar. Eine offizielle Begründung bei Antragsablehnung erfolgt nicht. Für alle im Zusammenhang mit dieser Vergabe entstehenden Streitfragen wird der ordentliche Rechtsweg ausgeschlossen.

Die Förderung erfolgt zweckgebunden. Werden Fördermittel zweckentfremdet eingesetzt, können diese vom Förderempfänger zurückgefordert werden. Der Förderempfänger haftet gegebenenfalls persönlich für einen zweckentfremdeten Gebrauch. Es dürfen für die DGFDT keine Folgekosten entstehen.

Die  Mittel dienen primär nicht der personellen Ausstattung des Instituts / der Klinik / der Praxis des Antragstellers. Lediglich in besonders begründeten Ausnahmefällen können Personalmittel (z.B. studentische Hilfskräfte) bewilligt werden.

 

V. Antragstellung:

Förderungsanträge müssen in der vorgeschriebenen Antragsform mit genauer Angabe des Verwendungszweckes der Mittel gestellt werden.

Das Antragsformular kann hier heruntergeladen werden. Der Antrag ist folgendermaßen einzureichen:

- eine digitale Version an:           Geschaeftsstelle©dgfdt.de

- die Originalversion mit den Original-Unterschriften postalisch an:

Geschäftsstelle der DGFDT                                      

Liesegangstraße. 17 a

40211 Düsseldorf

 

VI. Verpflichtungen:

Der Antragsteller informiert nach Förderungszusage den Vorstand der DGFDT formlos per Mail über den Projektstart und den Projektabschluss. Sollte  das  Projekt  ein  Jahr  nach  Erhalt  des Förderungsbeitrages noch nicht abgeschlossen sein, sind unaufgefordert halbjährige Zwischenberichte vorzulegen. Während der Projektlaufzeit kann der Vorstand der DGFDT eine Darlegung der Mittelverwendung einfordern und/oder eine entsprechende Überprüfung durchführen. Am Projektende ist der DGFDT eine detaillierte finanzielle Gesamtabrechnung vorzuweisen. Nicht verwendete Mittel sind an die Gesellschaft zurückzuüberweisen.

Wissenschaftliche Resultate, die im Rahmen der Förderung erarbeitet worden sind, sollen grundsätzlich publiziert werden. Der Förderempfänger verpflichtet sich dem „Journal of Craniomandibular Function“ zeitnah (innerhalb von 2 Jahren nach Projektabschluss) die Projektergebnisse, ggf. auch auszugsweise, zur Publikation einzureichen. Bei der Veröffentlichung von Forschungsergebnissen, die durch finanzielle Mittel der DGFDT unterstützt wurden, legt die Gesellschaft Wert darauf, an angemessener Stelle als Förderer genannt zu werden. Die Ergebnisse des geförderten Projektes werden nach Projektabschluss auf einer der folgenden Jahrestagungen der DGFDT vorgestellt.

 

 

Düsseldorf, 28.02.2019